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LG: Zahlungsverzug des Mieters: Verwalter haftet für verspätete Unterrichtung

Kommt der Mieter einer Eigentumswohnung in Zahlungsverzug, hat der Verwalter den Wohnungseigentümer davon zeitnah zu unterrichten und eine Kündigung auszusprechen. Kommt er dem nicht nach, so haftet der Verwalter auf Schadensersatz. Es entspricht keiner ordnungsgemäßen Verwaltung lediglich Mahnungen auszusprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin vom 21. April 2016 hervor.

Quelle: IVD West, Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Newsletter vom 20.09.2016