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Handwerkerrecht/Verbraucherrecht: Für alte Fehler haftet neuer Dachdecker nicht

Handwerkerrecht/Verbraucherrecht: Für alte Fehler haftet neuer Dachdecker nicht

Bringt ein Dachdecker Holzbretter am Rande eines Dachs an, und stellte sich später heraus, dass an dieser Stelle Regenwasser über die neuen Bretter lief, obwohl diese eigentlich vor Nässe geschützt sein sollten, so kann der Dachdecker nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Feuchtigkeit durch Deckfehler auf dem Dach eindringt, den ein anderer Dachdecker vor Jahren gemacht hatte. Der Hauseigentümer kann nicht durchsetzen, den Preis für die aktuelle Handwerkertätigkeit zurückzuerhalten (hier ging es um 3.000 €). Sein Argument, der aktuelle Dachdecker hätte die alte Dacheindeckung prüfen und auf den Mangel hinweisen müssen, konnte nicht durchdringen. War die Arbeit fehlerfrei, so muss er nichts erstatten. Das gelte jedenfalls dann, wenn er den alten Mangel nicht habe erkennen können. (LG Coburg, 33 S 62/23)

Quelle: IVD West, Redaktion: Birgit Pohl, Joerg Utecht, Newsletter IVD West April 2026