Eigentumswohnung: Ist "nicht Umlegbares" günstiger, so darf es abgeschlossen werden
Auch wenn Wohnungseigentümer die Kosten für einen Fernseh-Kabelanschluss nicht mehr auf ihre Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen können, kann eine Eigentümerversammlung beschließen, einen Sammelkabelvertrag mit einem neuen Anbieter für das Haus abzuschließen. Das gelte auch dann, wenn nicht alle Wohnungen vermietet sind und die Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, darin einen Nachteil sehen. Sind die Konditionen für den Sammel-Vertrag (mit einer Laufzeit über 5 Jahre) wesentlich besser (die Kosten je Wohnung und Monat betrugen 2,26 €, während ein individueller monatlich kündbarer Vertrag Kosten in Höhe von 4,90 € pro Monat und Wohnung verursacht hätte), so ist der Beschluss wirtschaftlich vernünftig und kann umgesetzt werden (hier stimmten 18 Eigentümer dafür und 14 dagegen). (AG Hamburg, 980b C 24/24)
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Quelle: IVD West, Redaktion: Birgit Pohl, Joerg Utecht, Newsletter IVD West März 2026