Aktuelles

Zurück

Anwohnerrecht: Eine Ladesäule darf vor dem Grundstück entstehen

Anwohner können nicht verlangen, dass eine straßenrechtliche Anordnung zum Einrichten von Ladesäulen für E-Fahrzeuge dahingehend geändert wird, dass dort nicht "rund um die Uhr" aufgeladen werden darf. Auch sei es unzulässig, dass Berufspendlern Stellplätze genommen werden. Liegen die Rechtsgrundlagen für das Errichten von Ladestationen vor, so können sich die Anwohner nicht dagegen wehren. Wurde die Anordnung "ermessensfehlerfrei" erlassen und ist sie verhältnismäßig, so ist das Interesse der Allgemeinheit an der Förderung und dem Ausbau der E-Mobilität höher zu gewichten als die Interessen der Anwohner an optimalen Parkmöglichkeiten. (OVG Berlin-Brandenburg, 1 S 28/22).

Quelle: IVD West/Redaktionsleitung Birgit Pohl / Joerg Utecht, IVD Newsletter Oktober 2025